Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste nach Art. 5 der RL 2008/105/EG bzw. § 4 Abs. 2 OGewV in Deutschland

Abschlussbericht

Am 13. Januar 2009 trat die europäische Richtlinie (RL) 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen (UQN) im Bereich der Wasserpolitik in Kraft. Mit dieser Richtlinie wird das Umweltziel „guter chemischer Zustand“ des Art. 4 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60EG) spezifiziert und im Einklang mit Art. 16 der WRRL Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe festgelegt. Die Umsetzung der UQN-RL erfolgte in Deutschland mit der Oberflächengewässerverordnung (OGewV), die am 20. Juli 2011 in Kraft getreten ist.

Zur Überprüfung, ob die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der WRRL genannten Ziele der Beendigung oder schrittweisen Einstellung bzw. der Reduzierung eingehalten werden, fordert Art. 5 der UQN-RL von den Mitgliedsstaaten eine Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste aller prioritären Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe gemäß Anhang I Teil A auf Ebene der Flussgebietseinheiten (FGE) zu erstellen. Diese Bestandsaufnahme soll unter Nutzung vorhandener Informationen erfolgen. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in die Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplanes einfließen.

Das vorliegende Dokument fasst das methodische Vorgehen und die Ergebnisse und Erfahrungen der ersten Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste nach Artikel 5 der Richtlinie 2008/105/EG bzw. § 4 Absatz 2 Oberflächengewässerverordnung (prioritäre Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe) in Deutschland zusammen. Als Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen werden Empfehlungen für zukünftige Bestandsaufnahmen formuliert.

Die Kurzfassung des Abschlussberichtes kann hier heruntergeladen werden.

Die vollständige Fassung des Abschlussberichtes zur ersten Bestandsaufnahme in Deutschland liegt als UBA Text 12/2016 vor.