Beispielprojekte zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz
(nähere Informationen erhalten Sie durch Anklicken des Namens der Maßnahme):
Maßnahmenprogrammteil "Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit"
Die ökologische Durchgängigkeit eines Fließgewässersystems ist neben einer natürlichen Gewässermorphologie eine wesentliche Voraussetzung für eine standortgerechte Ausbildung der Fischbiozönose die wiederum ein Indikator für ein intaktes Ökosystems sind. Werden diese Bedingungen gestört, zum Beispiel durch Querbauwerke oder Abschnitte mit gravierenden Sauerstoffdefiziten, verliert das Gewässer ein Stück seiner ökologischen Lebenskraft und damit einen Teil seiner Funktion im Naturhaushalt.
- Herstellung der Durchgängigkeit der Wieslauter in der VG Hagenbach
- Herstellung der biologischen Durchgängigkeit an der Alsenz „Mühle Holler“, Bayerfeld-Steckweiler, LK Donnersbergkreis
- Herstellung der biologischen Durchgängigkeit am Schwarzbach im Bereich der „Schließ Rosengarten“, Stadt Zweibrücken
- Herstellung der biologischen Durchgängigkeit am Hornbach Bereich „Stettinstraße“, Stadt Zweibrücken
Maßnahmenprogrammteil "Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen"
Die Gewässer werden durch Uferverbau, Begradigungen und den Verlust von Aueflächen gravierend verändert – die Funktionalität der Ökosysteme als Lebensraum ist zum Teil stark eingeschränkt. Folgen dieser Eingriffe sind ein reduziertes Selbstreinigungsvermögen mit entsprechend hohen Unterhaltungskosten.
- Renaturierung Mörschbach (Isenach) durch Gewässerverlegung
- Renaturierung des Schwarzbachs bei Contwig, LK Südwestpfalz
- Renaturierung der Selz bei Mauchenheim
- Umgestaltung der Wehranlage „Stegmühle“ am Eisbach in Offstein
- Strukturgüteverbesserung der Nettemündung in den Rhein zwischen Weißenthurm und Andernach
Maßnahmenprogrammteil "Reduzierung der stofflichen Einträge in Gewässer"
Der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in die Gewässer trägt zur Eutrophierung der Meere bei, die z.B. zur Algenmassenentwicklung führt. Hohe Phosphatkonzentrationen beeinflussen insbesondere auch die Wasserpflanzen in den rheinland-pfälzischen Flüssen und Seen negativ.
Für sonstige Schadstoffe, die toxisch, bioakkumulierend und persistent sind oder vergleichbaren Anlass zur Besorgnis geben, gibt es nationale bzw. europaweit festgelegte Umweltqualitätsnormen. Bei Überschreitung dieser Umweltqualitätsnormen müssen entsprechende Maßnahmen zu deren Reduzierung vorgenommen werden .